Menschenrechte

Wie habt ihr meine Geschwister getötet?

Vier Mitglieder ihrer Familie, drei Brüder und eine Schwester wurden hingerichtet für die Unterstützung der Organisation der Volksmudschahedin des Iran (PMOI oder MEK) und sie hat nur ein paar Pakete mit deren Habseligkeiten erhalten. Ihre Schwester und einer ihrer Brüder wurden im Verlauf des Massakers von 1988 an 30.000 politischen Gefangenen im Iran hingerichtet.
Jetzt hat Maryam Akbari Monfared offiziell Beschwerde erhoben gegen das Gefängnis und die Anklagebehörde in Teheran aufgefordert, den Tod ihres Bruders und ihrer Schwester zu untersuchen, die im Sommer 1988 hingerichtet wurden, während sie ihre Urteile zu Gefängnis ableisteten.

Sie hat die Angehörigen anderer Opfer der (Morde und des Massakers in den) 1980ern gebeten, offiziell zu verlangen, dass „die Anklageschriften der Opfer und derer, die in den 1980ern hingerichtet worden sind, zugänglich gemacht und veröffentlicht werden“. Sie hat die Angehörigen außerdem aufgefordert, zu verlangen und nach zu verfolgen, „dass und wie den Planern und Tätern der Hinrichtungen in den 1980ern und des Massakers an politischen Gefangenen im Jahr 1988 der Prozess gemacht und dass die Namen derer, die im Kharavan Friedhof und in anderen Massengräbern beerdigt wurden, bekannt gegeben werden“.

Maryam Akbaris Lebensgeschichte ist bitter und voller Höhen und Tiefen. Sie selbst wurde im Dezember 2009 verhaftet nach den Aufständen von 2009 und den Ashura-Protesten. Am 1. Juni 2010 hat der berüchtigte Richter Salavati sie zu fünfzehn Jahren Gefängnis verurteilt wegen des Vorwurfs der „Moharebeh (Kriegführung gegen Gott)“ durch ihre Mitgliedschaft in der PMOI.

Maryam hat die Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen, aber Richter Salavati hat nur den einen Satz zu ihr gesagt: „Sie leiden (sind verurteilt) wegen ihrer Geschwister”. Vier der Brüder und Schwestern waren zuvor vom Regime unter der Anklage der Unterstützung der PMOI hingerichtet worden. Mehrere Mitglieder ihrer Familie leben jetzt in Albanien, aber sie darf sie nicht treffen.

Nachdem sie jetzt das 7te Jahr ihres Strafmaßes im Gefängnis verbringt, hat sie sich entschlossen, Beschwerde gegen die Täter des Massakers von 1988 zu erheben. Sie hat einen quälenden Brief geschrieben, in dem sie sagt: „Viele derjenigen, die 1988 hingerichtet worden sind, darunter meine Schwester und mein Bruder, sind schon zu Gefängnis verurteilt worden. Sie wurden Gerichten vorgeführt, die nur wenige Minuten tagten, ohne dass es zu einem richtigen Prozess gekommen ist und ihre Verbrechen bestanden höchstens darin, Zeitschriften (die von der PMOI veröffentlicht worden waren) gelesen oder verteilt oder sich an friedlichen Demonstrationen beteiligt zu haben“.

Abdolreza Akabari Monfared, der jüngere Bruder in der Familie, wurde 1980 im Alter von 17 verhaftet und „sein Verbrechen war die Verteilung der „Mudschahed“ Zeitschrift. Er hat volle drei Jahre in Einzelhaft im Gohardasht (Rajaei Shahr) Gefängnis verbracht“. Er war zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, aber bis zum Sommer 1988 gefangen gehalten und dann im Zuge des Massakers an den politischen Gefangenen hingerichtet worden.

Gholamreza Akbari Monfared, ein weiterer Bruder von Maryam, wurde 1983 verhaftet und 1985 hingerichtet.

Ein dritter ihrer Brüder, Alireza Akbari Monfared, wurde am 8. September 1981 ebenfalls verhaftet und 11 Tage später am 19 September des gleichen Jahrs im Gefängnis hingerichtet. „Die ganze Zeit seiner Haft, der Verhandlung und der Vollstreckung des Todesurteils betrug nur 10 Tage. Bei der Gedenkfeier am siebenten Abend nach seinem Tod sind Agenten des Regimes in unser Haus eingedrungen und haben mehrere Personen verhaftet und ins Evin Gefängnis in die Abteilung des gemeinsamen Komitees gebracht. Unter den Verhafteten waren meine Mutter und meine Schwester Roghiyeh Akbari Monfared“, schreibt Maryam.

Das Strafmaß ihrer Mutter war nicht hoch und sie wurde nach 5 Monaten entlassen. Aber Maryams Schwester Roghiyeh blieb im Gefängnis und wurde später von einem Gericht zu 8 Jahren Haft verurteilt, die im Sommer 1988 mit der Hinrichtung im Zuge des Massakers an politischen Gefangenen endete.

In einem anderen Teil ihres Briefes beschreibt Maryam das Schicksal ihres Vaters, der keine Möglichkeit erhielt, seine Kinder noch einmal in Camp Ashraf zu besuchen, bevor er verstarb. Maryam dazu in ihrem Brief: „Mein Vater Ali Osat Akbari Monfared verstarb 2005 nach Jahren des Leidens wegen der Inhaftierung und der Hinrichtung seiner Kinder und der Enttäuschung darüber, seine anderen Kinder, die zu der Zeit in Camp Ashraf waren, nicht treffen zu können, weil dies [vom Regime] untersagt und als Verbrechen angesehen wurde. Heute sind einige der Mitglieder meiner Familie – darunter mein Bruder, meine Schwester, mein Neffe und meine Nichte – in Albanien und es ist uns nicht gestattet, sie zu besuchen“.

Außer Maryam verbüßt ein anderer ihrer Brüder, Reza Akbari Monfared, 63, seine Strafe von 17 Jahren Gefängnis in der Anstalt Gohardasht. In Bezug auf den Druck, der den Angehörigen der Morde und des Massakers des Regimes von 1988 schreibt Maryam: „All der Druck, der auf uns lastet, wird jetzt auch unseren Angehörigen auferlegt und zieht ihr Leben in Mitleidenschaft. Viele Familien wurden von all den Leiden zerrissen und andere haben physische und psychische Krankheiten bekommen. Manche waren gezwungen, aus dem Land zu fliehen und anderswohin zu migrieren, und viele leben [isoliert] in einer privaten Ecke. Verhaftung und Internierung der geliebten Angehörigen waren wie eine Entführung. Wir haben nichts über ihr Strafmaß oder ihren Aufenthaltsort erfahren“.

Wie sie erzählt, haben nach den Hinrichtungen [die Agenten der Mullahs] nicht nur den letzten Willen und das Testament der Hingerichteten nicht ihren Angehörigen überlassen, sondern sich auch „geweigert, die Leichname an die Angehörigen zu übergeben, und ebenso den Ort der Beerdigung geheim gehalten. Sie haben uns nach all den Jahren nicht einmal erlaubt, eine Gedenkzeremonie (zur Trauer) für unsere Lieben abzuhalten. Zuerst haben sie uns bedroht und einen Friedhof ohne Namen, der jetzt als Kharavan Friedhof bekannt ist, wo unsere Lieben begraben liegen, vor uns verschlossen. Dann haben sie die Gräber unserer Lieben aufgewühlt und die Grabsteine zerstört“.

Es scheint, dass nach der Veröffentlichung einer Tonbandaufzeichnung Maryams Trauer wieder auflebte. In der Aufzeichnung stellt Ajatollah Montazeri, der frühere stellvertretende Oberste Führer und Khomeinis designierter Nachfolger, das Massaker von 1988 an 30.000 politischen Gefangenen im Iran bloß und kritisiert die Mitglieder der „Todeskommission“ in Teheran scharf, darunter Mostafa Pour-Mohammadi (derzeitiger Justizminister in Rohanis Regierung), Hossein-Ali Nayeri, Morteza Estraghi und Ebrahim Raeisi, die für das Massaker Verantwortlichen. Auf Grund der Tonbandaufzeichnung glaubt Maryam, dass die Hinrichtung politischer Gefangener, darunter ihrer Schwester und ihres Bruders, im Jahr 1988 illegal und gesetzeswidrig war.

Nach einem neuen Gesetz über richtige Verfahren und die Angemessenheit der Strafen, sollte Maryam Akbari Monfared jetzt aus dem Gefängnis entlassen werden, aber ihr Antrag für Neuaufnahme und für die Anwendung des neuen Gesetzes liegt jetzt monatelang im Ermessen des Obersten Gerichts und wird von ihm geprüft.

In dieser Zeit ist ihr nicht einmal eine Beurlaubung wegen der Operation ihrer Tochter erlaubt. Sie beschließt ihren Brief mit folgenden Worten: „Während ich diesen Brief schreibe, weiß ich nicht, welches Schicksal mich nach der Veröffentlichung dieses Briefes erwartet. Aber im Wissen um alle möglichen Konsequenzen verlange ich eine Klarstellung, wie das Massaker von 1988, besonders an meiner Schwester und meinem Bruder, ausgeführt worden ist“.

Untersuchung des Falls Narges Mohammadi

Eine Gruppe von Parlamentsmitgliedern hat in einem Brief an den Justizchef Sadegh Amoli Larijani eine Untersuchung des Falls Narges Mohammadi gefordert, die die Verteidiger der Menschenrechte im Iran vertritt. Die MPs haben den Abbruch der 16 Jahre Gefängnis verlangt, zu denen sie verurteilt worden ist. Diese Nachricht wurde in der iranischen Presse am 16. Oktober 2016 veröffentlicht.

Die MPs sind auf das Urteil zu 16 Jahren für Narges Mohammadi eingegangen und meinten dazu, dass das Urteil nicht nach den Regeln gefällt worden sei. Sie forderten Amoli Larijani auf, sich des Falls Narges Mohammadi persönlich anzunehmen und für sie „Islamisches Mitleid“ gelten zu lassen.

In Bezug auf das Urteil heißt es in dem Brief: „Frau Narges Mohammadi wurde angeklagt wegen Versammlungen und Konspiration gegen die nationale Sicherheit und Propaganda gegen das Regime. Sie wurde jeweils zu 5 und 1 Jahren Gefängnis verurteilt von dem Gericht, bei dem Richter Salavati den Vorsitz innehatte. Außerdem wurden ihr die Organisation und Führung der illegalen Gruppe „Legam“ (eine Gruppe, die für die Beseitigung der Todesstrafe arbeitet) zur Last gelegt. Hierfür erhielt sie 10 Jahre Gefängnis. Nach Artikel 134 des IPC (des iranischen Strafgesetzbuches) wurde der Urteilsspruch nicht angemessen gefällt. Dieser Artikel erläutert ausdrücklich, dass die drei unterschiedlichen Urteile nur zu einer Maximalstrafe von 10 Jahren führen dürfen“.

Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören Ali Motahari,Parvaneh Zolghadr,Alireza Mahjoub und Soheila Jolodarzadeh. Die Abgeordneten heben in ihrem Brief die Krankheit von Narges Mohammadi und die Trennung von ihren Kindern hervor. Sie kommen auch zu der Beurteilung, dass das Fällen solcher Urteile nur unpassende Aussagen von Kritikern vermehren und sie zugleich entmutigen werde. Dadurch würden Rezession und Stagnation in der Gesellschaft vorherrschen und Dissidenten würden vom Regime weiter entfernt.

Gegen das Urteil gegen Narges Mohammadi wurde von vielen nationalen und internationalen Persönlichkeiten Einspruch erhoben.

Menschenrechtsverletzungen im Iran

NCRI – Ban Ki-moon, Generalsekretär der Vereinten Nationen hat im September 2016 der Vollversammlung seinen neuen Bericht über die „Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik des Iran“ vorgelegt; darin betont er die vom Regime begangenen Menschenrechtsverletzungen.

In dem Bericht „A/71/374“ heißt es:

Seitdem der Generalsekretär dem Menschenrechtsrat seinen letzten Bericht zu dem Thema (A/HRC/31/26) vorgelegt hat, halten die Menschenrechtsverletzungen in alarmierendem Maße an. Insbesondere hat sich eine beträchtliche Zahl von Hinrichtungen ereignet, darunter die von Personen, die in der Zeit des ihnen zur Last gelegten Verbrechens noch jugendlich waren; ferner wurden weiterhin Körperstrafen ausgeführt, darunter die Auspeitschung. Die auf besondere Prozeduren der Vereinten Nationen reagierende Behandlung von Journalisten und Menschenrechtsanwälten blieb ein Gegenstand der Besorgnis. Religiöse und ethnische Minderheiten sahen sich weiterhin der Verfolgung und Kriminalisierung ausgesetzt.

Am 19. Oktober 2015 brachte der Generalsekretär angesichts der alarmierenden Zahl von Hinrichtungen in der Islamischen Republik des Iran seine ernste Besorgnis zum Ausdruck. Er forderte erneut die Regierung zu einer Aussetzung der Todesstrafe und der Zusage ihrer Abschaffung auf. Diese Forderung wurde bei verschiedenen Anlässen wiederholt – vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für die Menschenrechte und den besonderen Prozeduren des Menschenrechtsrates. Der Generalsekretär bedauert, daß die Regierung weder Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe noch zu ihrer Aussetzung ergriffen hat.

Weiterhin ergingen Berichte von der Erhängung von Frauen und Ausländern. Zwischen Januar 2015 und Juni 2016 wurden nach einschlägigen Berichten mindestens 15 Frauen erhängt – die meisten wegen Drogendelikten oder Mordes; mindestens 20 Ausländer (hauptsächlich aus Afghanistan) wurden hingerichtet; mehr als 1200 Häftlinge verblieben auf der Todesliste (s. A/70/304).

Im Jahre 2015 wurden mehr als 50 Hinrichtungen öffentlich durchgeführt, in der ersten Hälfte des Jahres 2016 mindestens 10.


Wie folgt geht der Bericht auf die Hinrichtung Minderjähriger im Iran ein:

In dem Bericht, den der Besondere Berichterstatter zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik des Iran der 31. Sitzung des Menschenrechtsrates erstattete, ging er auf die Hinrichtung von mindestens 73 jugendlichen Delinquenten ein, geschehen zwischen 2005 und 2015 (A/HRC/31/69). Er teilte mit, im März 2016 hätten sich mindestens 160 jugendliche Delinquenten auf der Todesliste befunden.


Über die drakonische Folter, die das Regime gegen politische Gefangene einsetzt, sagt der UN-Generalsekretär:

Der Generalsekretär ist besorgt über die anhaltende Tendenz, Folter anzudrohen oder wirklich einzusetzen, um von den Häftlingen oder Personen, die die Polizei in Gewahrsam genommen hat, besonders wenn ihre Haft auf politischen Gründen beruhte, Geständnisse oder andere Arten von Selbstbezichtigung zu erpressen. Solche Geständnisse werden in den Prozessen oft als zureichende Beweismittel akzeptiert.

Auch der Zustand der Gefängnisse bleibt in der Islamischen Republik aufgrund von Überfüllung durch die hohen Zahlen der Verhaftungen ein Gegenstand der Besorgnis. ... Äußerst begrenzter Raum zum Leben, armselige Ernährung, zu wenige Toiletten und Waschräume sowie unzureichende Heizung – all das kennzeichnet viele Haftanstalten.


Der Bericht unterstreicht ferner, daß die politischen Gefangenen des Iran zu adäquater Gesundheitsfürsorge unzureichenden Zugang haben:

Menschen, die ihrer Freiheit beraubt wurden, besonders politische Gefangene, haben weiterhin nur unzureichenden Zugang zur Gesundheitsfürsorge. In vielen Fällen wird nachweislich medizinische Behandlung verweigert – eine Strafe, deren Schwere an Folter heranreicht. Am 27. April 2016 brachte eine Gruppe von Sonderberichterstattern ihre Besorgnis über die Lage von mehr als einem Dutzend politischen Gefangenen zum Ausdruck, die am Rande des Todes waren, weil sich ihre medizinische Lage verschlimmerte und die Behörden ihnen medizinische Behandlung verweigerten.

Auch die wiederholte Anwendung des Auspeitschens bleibt ein Grund ernster Besorgnis. Das Islamische Strafgesetzbuch, das 2013 in Kraft trat, sieht die Strafe des Auspeitschens bei Beleidigung des Propheten, Sodomie, Vergewaltigung, Ehebruch und Alkoholgenuß vor. Doch Berichte besagen, daß diese Strafe auch wegen ausbleibenden Fastens, Mangel an Respekt vor der islamischen Kleiderordnung, Teilnahme an Demonstrationen, Veranstaltung gemischter Parties und Händeschüttelns mit einer nicht verwandten Person des anderen Geschlechts verhängt wurde.

Der Ausschuß gegen Folter, der Ausschuß für die Menschenrechte und die für die besonderen Prozeduren Verantwortlichen haben sich zur Anwendung der Peitsch-Strafe wiederholt besorgt geäußert, besonders wenn Frauen betroffen waren; sie haben die Abschaffung dieser Strafe verlangt.


Der Bericht weist darauf hin, daß das iranische Regime weiterhin die Strafe der Steinigung verhängt:

Am 20. Januar 2016 brachte eine Gruppe von für die besonderen Prozeduren Verantwortlichen in einer gemeinsamen Erklärung ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, daß Fariba Khalegi, die im November 2013 wegen des Verdachts, sie habe ihren Mann ermordet, verhaftet worden war, unmittelbar von Steinigung bedroht sei.

Die Menschenrechtsprozeduren der Vereinten Nationen sind der Auffassung, daß die Steinigung eine Art von Folter und eine grausame, erniedrigende, unmenschliche Behandlung und Strafe darstellt. Der Menschenrechtsausschuß hat ferner darauf erkannt, daß Steinigung wegen Ehebruchs eine angesichts der Art dieses Verbrechens vollkommen unverhältnismäßige Strafe darstellt.


Mit bezug auf den Mangel an Meinungsfreiheit im Iran erklärt der Bericht:

Der Generalsekretär ist besonders besorgt über das anhaltende Maß von willkürlichen Verhaftungen und Verurteilungen von Journalisten und Benutzern der sozialen Netzwerke. Dem Ausschuß zum Schutz von Journalisten zufolge hat die Islamische Republik des Iran die drittgrößte Zahl von Journalisten in der ganzen Welt verhaftet.

Der Generalsekretär beklagt die zunehmende Zahl von verhafteten Benutzern der sozialen Netzwerke. Im Mai 2016 verhafteten die Behörden mindestens acht Benutzer von Instagram; die meisten von ihnen waren in der iranischen Bekleidungsindustrie führende Models. Sie wurden wegen „unislamischer Handlungen“ und „Förderung der westlichen Promiskuität“ verhaftet.

Ein iranisches Programm zur Überwachung von ‚cybercrimes’ (‚Internet-Verbrechen’) namens „Operation Spider 2“ (‚Spinne 2’), das der Unterdrückung von Benutzern der sozialen Netzwerke gilt, hat bisher einige Internet-Benutzer wegen Verbrechen wie „Beleidigung des Islam“, Veröffentlichung unsittlichen und verderbten Materials“ und „Ermutigung von Personen zu unsittlichen Handlungen“ festgenommen und mit Haft überzogen.

Die neueste Direktive, die der „Höchste Rat“ des Landes „für das Internet“ im Mai 2016 erließ, fordert die sozialen Netzwerke auf, Benutzerdaten zu speichern. Diese Direktive gestattet den Behörden Zugang zu den 20 Millionen iranischen Accounts, die mit der „Telegram Messenger Application“ verbunden sind. Damit wird die jetzt schon strenge Zensur, die das Regime auf den Internet-Verkehr ausübt, noch verschärft. „Telegram“ – mehr als 50% des wöchentlichen Internet-Verkehrs im Iran – ist Beschränkungen ausgesetzt: Mehr als 50 Kanäle, die die Öffentlichkeit mit Nachrichten versorgten, wurden blockiert, nachdem die Behörden über darin enthaltenes pornographisches Material geklagt hatten. Weiterhin behält sich die Justiz die Blockierung von Apps vor.

Facebook und Twitter waren längere Zeit für inländische Benutzer gesperrt; willkürlich sperren die Behörden Inhalte – unter dem Vorwand des Schutzes der Familie und der islamischen Kultur.

Doch Flüchtlinge sehen sich weiterhin der Nicht-Gleichbehandlung, der Diskriminierung und Mißhandlung ausgesetzt. Nur Flüchtlinge, die über eine von dem System „Amayesh“ herausgegebene Arbeitserlaubnis verfügen, dürfen arbeiten. Weiterhin werden Ehen zwischen Iranern und Ausländern ohne Dokumente eingeschränkt; Frauen können ihren Kindern und ihren Partnern, die keine Bürger des Landes sind, die Staatsbürgerschaft nicht übertragen lassen. Kinder können, auch wenn sie ehelich geboren worden sind, keine Geburtsurkunden oder Reisedokumente bekommen; sie sind automatisch vom Zugang zu staatlichen Dienstleistungen ausgeschlossen.

Die Mehrheit der Provinzen haben über die Flüchtlinge Einschränkungen verhängt. Im Juli 2016 warnten die Behörden in der Provinz Yazd die Bürger davor, an Personen, die nicht geborene Iraner sind, insbesondere afghanische Flüchtlinge, Häuser zu vermieten, und wies sie an, derartige Mieter binnen 15 Tagen zum Auszug zu zwingen.

Die mit Zwang durchgesetzte Deportation von Flüchtlingen bleibt ein Gegenstand der Besorgnis. Zwischen März 2014 und März 2015 wurden nachweislich 216 923 Personen, darunter
1 772 Kinder, aus der Islamischen Republik des Iran mit Zwang vertrieben. 55% dieser Kinder waren ohne Begleitung. In den meisten Fällen war die Deportation nicht angekündigt worden. Man wurde mit Zwang aus dem Lande vertrieben und mußte sein Vermögen zurücklassen. Deportierte Afghanen werden oft in überfüllten Unterkünften unhaltbaren Zuständen ausgesetzt. Es mangelt an Trinkwasser. Sie werden oft mißhandelt, körperlich missbraucht, ausgebeutet und drangsaliert.

Der Besondere Berichterstatter zur Lage der Menschenrechts-anwälte äußerte ernste Besorgnis über die fortdauernd angewandte Praxis willkürlicher Fetnahme, Haft und Kriminalisierung von Menschenrechtsanwälten – als Versuch, sie am Engagement für legitimen, friedlichen Einsatz für die Menschenrecht zu hindern. ... Für die Menschenrechte Engagierte und Anwälte werden routinemäßig mißhandelt. Dazu gehören Einzelhaft, erniedrigende Haftzustände, psychologische und physische Folter und Verweigerung dringend notwendiger ärztlicher Behandlung. Sie werden oft wegen fragwürdiger Anschuldigungen verurteilt und erhalten maßlose Haftstrafen – nach Prozessen, die den vom Völkerrecht definierten Bedingungen eines fairen Verfahrens nicht entsprechen.

Die Verurteilung von für die Menschenrechte Engagierten kennzeichnet das Schwinden des Handlungsspielraums für Anwälte der Menschenrechte und andere Fürsprecher einer zivilen Gesellschaft, die ihre elementaren Rechte friedlich ausüben. Der Generalsekretär fordert, daß solchen Personen ein Spielraum zugestanden wird, in dem sie ihre wichtige Arbeit frei und sicher tun können.


Des weiteren bezog sich der Generalsekretär der Vereinten Nationen auf die erschreckende Lage der Frauen unter dem Mullah-Regime des Iran:

Die Frauen sind ernsthaft betroffen von Verstößen gegen das Recht auf freie Bewegung und auf freie Meinung sowie das Recht auf Gesundheit und Arbeit. Auch die Praxis der Verheiratung im Kindesalter, der Tötungen um der Ehre willen und der Verstümmelung von Frauen an den Geschlechtsorganen stellt ein Feld ernster Verstöße gegen die Rechte der Frauen dar. Berichten zufolge sind 60% der Frauen in der Islamischen Republik des Iran häuslicher Gewalt ausgesetzt (s. A/HRC/31/69). Nach dem Global Gender Gap Report (Bericht zu der Kluft zwischen den Geschlechtern) von 2015 waren im Iran 21% der bis zu 19 Jahre alten Frauen verheiratet.

Das Bürgerliche Gesetzbuch des Iran gebietet den Frauen Gehorsam ihren Männern gegenüber und schreibt vor, daß sie ihrer Rechte verlustig gehen können, darunter auch des Rechts auf Unterhalt, wenn sie den sexuellen Bedürfnissen ihrer Gatten nicht entsprechen.

Spitzenfunktionäre der Regierung machen immer wieder Bemerkungen, die die traditionelle Rolle der Frauen bekräftigen. Bei verschiedenen Gelegenheiten kommentierte der Höchste Führer die Rolle der Frauen in der Gesellschaft; er betonte, die größte Verantwortung der Frauen liege darin, daß sie Kinder gebären. Ihre berufliche Beschäftigung sei nicht die primäre Sorge des Landes. Diese weit verbreitete Haltung spiegelt sich in der Tatsache wieder, daß nur etwa 17% der Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind.


Ferner unterstreicht der Bericht die Gewohnheit des Regimes, Personen, die zu religiösen und ethnischen Minderheiten gehören, zu mißhandeln:

Die mit den besonderen Prozeduren verbundenen Mandatsträger und Körperschaften haben darauf hingewiesen, daß die Baha’i die am stärksten verfolgte religiöse Minderheit der Islamischen Republik des Iran darstellen; die Mitglieder dieser Minderheit werden vielfacher Diskriminierung unterworfen, die den Gebrauch ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte einschränkt.

In der Islamischen Republik des Iran kann die Zugehörigkeit zu einer Religion ein Grund sein, den Zugang zu den Hochschulen, auch nicht-staatlichen Bildungseinrichtungen, zu beschränken.

Auch andere Minderheiten werden weiterhin diskriminiert und verfolgt. Ethnische Minderheiten, darunter die Araber, Azeris, Belutschen und Kurden, werden vom Studium an Universitäten ausgeschlossen, ebenso von beruflicher Anstellung, von Geschäftslizenzen, Wirtschaftshilfe, der Möglichkeit zur Veröffentlichung von Büchern sowie zur Ausübung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte. ... Auch diskriminiert die Regierung die Azeris dadurch, daß sie, abgesehen von Drangsalierung anderer Arten, den Gebrauch ihrer Sprache an Schulen verbietet.

Angesichts der besorgniserregenden Menschenrechtslage in dem Lande erklärt sich der Generalsekretär darüber enttäuscht, daß das gegenwärtige „United Nations Development Assistance Framework for the period 2017 – 2012“ (‚Rahmenwerk der Vereinten Nationen zur Entwicklungshilfe für die Zeit von 2017 bis 2012’) auf die Menschenrechte und die Gleichberechtigung der Geschlechter nicht Bezug nimmt.


Zu den von Ban ausgesprochenen Empfehlungen gehören die folgenden:

Der Generalsekretär ist weiterhin tief betrübt über die Berichte von Hinrichtungen, Auspeitschungen, willkürlichen Festnahmen und Haftstrafen, unfairen Prozessen, verweigertem Zugang zu medizinischer Behandlung und der Möglichkeit von Folter und Mißhandlung. Ebenso bleibt er besorgt über die andauernden Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten und der nachweislichen Verfolgung von Vertretern einer zivilen Gesellschaft, dem Anhalten der Diskriminierung von Frauen und Minoritäten sowie den Zuständen in den Haftanstalten.

Der Generalsekretär wiederholt seine an die Regierung gerichtete Forderung, den Vollzug der Todesstrafe auszusetzen, die Hinrichtung jugendlicher Delinquenten und solcher, die während ihrer Tat noch nicht 18 Jahre alt waren, zu verbieten.

Der Generalsekretär fordert die Regierung auf, Personen, die sich für bürgerlichen Rechte einzusetzen, Handlungsspielraum zu eröffnen, damit sie ihre berechtigte Arbeit in Frieden, Sicherheit und Freiheit leisten können, ohne Festnahme, Haft oder Verfolgung befürchten zu müssen.

Der Generalsekretär fordert die Regierung auf, im Einklang mit den internationalen Prinzipien aus der Gesetzgebung alle Vorkehrungen zu entfernen, die geeignet sind, die Frauen zu diskriminieren.

Der Generalsekretär fordert die Regierung auf, Maßnahmen zum Schutz aller Personen zu ergreifen, die religiösen und ethnischen Minderheiten angehören, und ihre Diskriminierung in welcher Form auch immer aufzuheben.

Iran-Besuch endet mit einem Eklat

 Die Welt-Teheran - Vizekanzler Sigmar Gabriel hat die Absage eines hochrangigen Treffens im Iran als innenpolitisches Manöver im laufenden Wahlkampf des Landes abgetan. Parlamentspräsident Ali Laridschani lud den SPD-Chef und Bundeswirtschaftsminister kurz vor einem Gespräch wieder aus.

 

Gabriel hatte mit ihm unter anderem über den Syrien-Konflikt und die Menschenrechtslage sprechen wollen.

«Das ist Teil des inneriranischen Wahlkampfes», sagte Gabriel nach seiner Rückkehr in Berlin. Er habe sich gut aufgenommen gefühlt, insbesondere durch das Gespräch mit Vizepräsident Mohammad Bagher Nobacht.

Bildergebnis für ‫گابریل در ایران‬‎

Hintergrund der Aufregungen in Teheran ist ein Gespräch Gabriels mit dem «Spiegel» vor seiner Iran-Reise. «Ein normales, freundschaftliches Verhältnis zu Deutschland wird erst dann möglich sein, wenn Iran das Existenzrecht Israels akzeptiert», hatte er gesagt. Dieser Satz führte schon im Vorfeld und auch während der Reise zu harscher Kritik aus der iranischen Führung.

Laridschani hatte kurzfristig abgesagt. Gründe wurden offiziell nicht genannt. Im Iran wird im Mai 2017 ein neuer Präsident gewählt. Der moderate Amtsinhaber Hassan Ruhani steht innenpolitisch stark unter Druck. Sein Öffnungskurs, der sich unter anderem im Zustandekommen des Atomabkommens ausdrückt, schlägt sich wirtschaftlich noch nicht so nieder wie von vielen Iranern erhofft. In der Bevölkerung wächst der Unmut. Dies machen sich Konservative und Hardliner zunutze.

Anders als bei seinem ersten Teheran-Besuch im Juli 2015 gab es keine Treffen mit Präsident Hassan Ruhani oder mit Außenminister Mohammed Dschawad Sarif.

Vizepräsident Nobacht, der auch Regierungssprecher ist, versuchte, die Aufregung in Teheran herunterzuspielen. «Herr Gabriel respektiert sowohl das iranische Volk als auch die Regierung, und das Ziel seiner Reise war der Ausbau der bilateralen Beziehungen», sagte Nobacht am Dienstag. Politische Äußerungen Gabriels vor dem Besuch waren nach Einschätzung des Iraners für das deutsche Publikum gedacht.

Für den Iran ist Israel Erzfeind Nummer eins. Seit mehr als 37 Jahren erkennt Teheran daher auch das Existenzrecht Israels nicht an. «Jedes Land, das uns solch eine Bedingung stellt, ist mit der (politischen) Kultur des Irans nicht ganz vertraut», sagte Nobacht nach Angaben der Nachrichtenagentur Isna. Der Iran werde diese und andere Bedingungen niemals akzeptieren.

Gabriel hatte im Iran auch den Syrien-Krieg mehrfach angesprochen und die Islamische Republik dabei in die Pflicht genommen. «Wir sind alle miteinander darauf angewiesen, dass wir die Konfliktparteien in Syrien dazu bewegen, diesen mörderischen Konflikt zu beenden», sagte er. «Das gilt für Russland, das gilt aber auch für den Iran, die das Regime dort unterstützen, und darunter leiden viele, viele Menschen.» Der Iran sei eines der großen Kulturvölker der Welt. «Ich glaube, dass man auch an das Verantwortungsbewusstsein dieses wichtigen Landes appellieren muss. (...) Die Weltgemeinschaft erwartet von allen Beteiligten, dass dieser Krieg ein Ende hat.»

Gabriel hatte im Iran auch für eine Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen geworben.

Nachrichtenagentur Isna, Persisch

37 Frauen und Männer verhaftet

Nach der staatlichen Nachrichtenagentur Tabnak wurden am 30. September in einem Haus des Bezirks Mehravaran in Yazd 16 junge Frauen und Mädchen gemeinsam mit 21 Männern wegen Teilnahme an einer gemischten Party verhaftet.

Es heißt, außer einigen, die man auf Kaution freigelassen habe, seien alle immer noch in Gewalt der ‚das Gesetz stärkenden Truppen’.

In Nord-Teheran wurden zwei Autobahnarbeiter verhaftet

Aufgrund einer Beschwerde ihres Arbeitgebers wurden aufgrund der jüngsten Arbeiterproteste zwei Autobahnarbeiter in Nord-Teheran verhaftet.
Es verdient bemerkt zu werden: Bei einer Versammlung am Dienstag, den 20. September, protestierten 70 von den Vertragsarbeitern des Autobahnprojekts von Nord-Teheran dagegen, daß ihnen in den letzten 4 ½ Monaten ihr Lohn nicht ausbezahlt worden war. Berichten zufolge ist einer der Verhafteten ein Baggerfahrer, der andere arbeitete in dem Autobahnprojekt als Schweißer.


Gachsaran: Die örtliche Verwaltung und die Agenten einer Spezialeinheit beschlagnahmten weibliche Kleidung in Geschäften

Nach einem am Mittwoch, den 28. September aus Gachsaran erhaltenen Bericht haben Agenten der örtlichen Verwaltung gemeinsam mit zwei Beamten einer Spezialeinheit alle ausgeschnittene und beschriftete weibliche Kleidung beschlagnahmt. Nach diesem Bericht wurde mindestens ein Demonstrant festgenommen.