Menschenrechte

Iran: der Todesliste

Ein Siebenundzwanzigjähriger wurde zur Amputation verurteilt

Am Samstagmorgen, den 29. April, überfielen Gefängniswärter im Gohardasht-Gefängnis einige Abteilungen des Gefängnisses und brachten 10 junge Häftlinge zur Vorbereitung auf die Hinrichtung in Einzelhaft. Der brutale Angriff, der die Häftlinge einschüchtern und ihren Protesten zuvorkommen sollte, wurde von solchen Verbrechern wie Yousef Mardi, dem Leiter des Geheimdienstes am Museum, Major Zolfali, dem Chef der Polizei und der Gefängnisgarden, sowie dem Leiter der Abteilung 10 angeführt.

Bildergebnis für Hinrichtung iran

Ein anderer Vorfall: Am 27. April verurteilte die Justiz der Mullahs einen 27 Jahre alten Häftling wegen vorgeworfenen Diebstahls zur Amputation einer Hand. Ein weiterer in diesem Fall Angeklagte war ein junger Mann, den äußerste Armut zum Diebstahl gezwungen hatte, damit er die Kosten der Dialyse seiner beiden Kinder aufbringen konnte, die an den Nieren erkrankt sind.

Am 18. April wurde im Adel-Abad-Gefängnis in Shiraz ein Häftling hingerichtet, nachdem – zehn Tage zuvor – die Henker eine seiner Hände amputiert hatten.

Die grausame Todesstrafe, verübt an jungen Leuten, die dem repressiven, korrupten Regime zum Opfer fallen, wird weiterhin durchgeführt, während die Kämpfe innerhalb des Regimes andauern, und das Land von den Lieblingen des Höchsten Führers täglich um 3 Milliarden und mehreren hundert Millionen Dollar ausgeplündert wird.

Der iranische Widerstand ruft zur Rettung der zehn jungen Häftlinge, die sich auf der Todesliste befinden, sowie zur Abwendung der Amputation der Hände von Häftlingen auf und bittet die internationalen Menschenrechtsorganisationen, sofort wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verhindern. Alle wirtschaftlichen und politischen Verbindungen mit diesem unmenschlichen Regime, das die Quelle aller Tragödien und Leiden des iranischen Volkes und der Region ist, sollten von einer Verbesserung der Menschenrechtssituation im Iran abhängig gemacht werden.

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran
30. April 2017     

Menschenrechtsbeauftragte:Peyman Barandah

 

Zu Meldungen über die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Peyman Barandah erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, am 28.04.2017:

>>Die für den 10.05.2017 geplante Hinrichtung des jungen Iraners Peyman Barandah erfüllt mich mit größter Besorgnis.

Peyman Barandah war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten erst 15 Jahre alt. Es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden. Drei Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund der Änderungen im iranischen Jugendstrafrecht sind ohne Begründung abgelehnt worden.

Sowohl die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Peyman Barandah hingerichtet werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Peyman Barandah ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.<<

Hintergrund:

Peyman Barandah wurde 2010 im Alter von 15 Jahren verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, in einem Streit unter mehreren Jugendlichen einen der anderen Jugendlichen mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Nach seiner Festnahme wurde er drei Monate lang in Einzelhaft gehalten und angeblich auch gefoltert. Seinen Anwalt traf er erst während des Gerichtsverfahrens.

Obwohl er immer wieder seine Unschuld beteuerte, wurde er 2012 zum Tode verurteilt. Seit 2016 wurden drei Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund der Änderungen im iranischen Jugendstrafrecht ohne Begründung abgelehnt. Der Hinrichtungstermin wurde zunächst auf den 9.4.2017 festgelegt, später auf den 10.5.2017 verschoben.

Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2017/170428_Kofler_Iran.html

Hinrichtung zweier kranker in Tabriz

 – Das inhumane Regime der Mullahs hat am 12. April den 27jährigen Rahman Hosseinpur im Gefängnis von Täbriz erhängen lassen. Er hatte eine Geisteskrankheit. Täglich nahm er 30 Tranquilizer und war im psychotherapeutischen Trakt  untergebracht. Am  4. April war ein anderer Gefangener im psychotherapeutischen Trakt in Täbriz nach vier Jahren im Gefängnis hingerichtet worden. Im gleichen Gefängnis wurden am 11. April zwei kranke Brüder beim Gang in die dortige Klinik angegriffen  und später in Einzelhaft gebracht.

Die Hinrichtung kranker Gefangener oder deren Misshandlung verletzt mehrere internationale Abkommen, denen sich der Iran durch seine Unterschrift angeschlossen hat.
Diese Verbrechen sind nur ein Teil der sich verschlechternden Situation im Gefängnis von Täbriz und des wachsenden Drucks auf die Insassen. Mittlerweile sind es 7000 Gefangene dort, die wegen des Mangels an den grundlegendsten medizinischen Vorkehrungen  auch nicht einmal im Jahr Arztbesuche erhalten. Seit mehr als zwei Monaten bekommen die Gefangenen nur Reis und Suppe, weil angeblich die Küche repariert werden muss. Da viele Gefangene nicht die Mittel haben, um Lebensmittel zu kaufen, leiden sie unter Unterernährung. Im Verhältnis zur Zahl der Gefangenen gibt es nicht genug Betten und Decken und die Hälfte von ihnen müssen ohne ein Minimum an Ausstattung sich auf der blanken Erde  aufhalten. Jeder Einwand der Gefangenen wird mit Unterdrückung und Schlägen beantwortet.
Insassen im Gohardasht Gefängnis leiden ebenfalls unter der schlechten Qualität der Nahrungsmittel, dem Mangel an medizinischer Versorgung und unzureichenden Heizungen. Die Gefangenen müssen für alles selber bezahlen von den Behandlungskosten über die Nahrungsmittel bis zu den Unterkünften. Im Abschnitt 10 dieses Gefängnisses haben die Insassen seit mehr als einem Jahr  keinen Zugang zu warmem Wasser, weil das Heizungssystem nicht mehr funktioniert.

Menschenrechtslage im Iran

Die Verbrechen des klerikalen Regimes müssen vor dem UN-Menschenrechtsrat erörtert werden

 Am 24. März 2017 billigte der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution, mit der das Mandat der UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran (Asma Jahangir) um ein Jahr verlängert wird. Die Resolution wurde angenommen, während der im Iran herrschende religiöse Faschismus und einige der Hauptagenten der Menschenrechtsverletzungen alles taten, um die Verabschiedung dieser Resolution zu verhindern.

Die neue Resolution erinnert sowohl an ältere Beschlüsse dieses Gremiums als auch der Generalversammlung der Vereinten Nationen und hebt hervor, dass das Regime Forderungen, die in den erwähnten Resolutionen niedergelegt waren, missachtet. In diesem Sinne begrüßt sie den Bericht und die Empfehlungen, die die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran vorgestellt hat. Weiterhin heißt es in der neuen Resolution: „[Der Menschenrechtsrat] spricht seine ernste Besorgnis über die Probleme aus, die im Bericht der Sonderberichterstatterin dargestellt werden, ebenso darüber, dass die Einreise in den Iran ihr verwehrt wird.“ 
In der Resolution wird das Mullah-Regime aufgefordert, „mit der Sonderberichterstatterin in jeder Hinsicht zusammenzuarbeiten, ihr die Einreise in den Iran zu gestatten und ihr alle Informationen zu geben, die sie zur Erfüllung ihres Mandats braucht“. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird aufgefordert, „der Sonderberichterstatterin bei der Erfüllung ihres Mandats jede technische und andere Hilfe zu leisten“. 
Der iranische Widerstand begrüßt, dass das Mandat der Sonderberichterstatterin verlängert worden ist und ersucht den Menschenrechtsrat und die Sonderberichterstatterin, die Akte der Verbrechen des klerikalen Regimes – besonders handelt es sich um die Hinrichtung von 120.000 politischen Gefangenen – vor den UN-Sicherheitsrat zu bringen, damit die Täter der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden. Nur so kann man mit einem Regime umgehen, das heute am ersten Platz der menschenrechtsverletzenden Staaten steht und ständig systematisch UN-Resolutionen verletzt hat. 

24. Mai 2017

 
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Menschenrechte im Iran

 – Asma Jahangir, die Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte im Iran hat Teheran für das Fehlen der Freiheit der Rede kritisiert.
„Meine Sorge ist, dass die Menschen dann, wenn sie verhaftet und bedroht werden, nicht reden, und wenn sie das Recht auf die Freiheit der Rede nicht in Anspruch nehmen können, so ist das eben das Ergebnis. Dann sehen wir, dass die Jungen und Blogger ins Gefängnis kommen“, äußerte sie in einem  Interview mit VOA.

Dieses Interview wurde nach der 34. Sitzungsperiode des UN Menschenrechtsrates durchgeführt und Jahangir hat in ihrem Bericht auf zahlreiche Verletzungen der Menschenrechte im Iran hingewiesen.
Jahangir erwähnte auch das Problem mit den politischen Gefangenen als zweiten wichtigen Punkt im Rahmen der Verletzungen der Menschenrechte im Iran und sagte dazu, dass die Maßnahmen gegen sie eine Botschaft an andere Personen sei, dass man dann, wenn man nicht mit uns einverstanden sei, entsprechend behandelt werde. Das ist nicht hinzunehmen, ergänzte sie.
Danach kommt der Punkt der Anwälte, die von anderen Anwälten gewählt werden. Die Anwaltskammer wird von Richtern kontrolliert. Viele Anwälte werden an ihrer Arbeit  gehindert. Anwälte, die politische Gefangene oder Gefangene aus Gewissensgründen verteidigen, werden hinterher ins Gefängnis geworfen.
Jahangir fuhr damit fort, dass sie die Justiz kritisierte und über sie aussagte, dass sie alles Handeln kontrolliere. Alles hänge von der Entscheidung von Richtern ab, die selber nicht unabhängig und unbefangen seien. Deshalb werde ein angemessenes Gerichtsverfahren nicht respektiert.
In ihrem Bericht rief Jahangir den Iran dazu auf, mit den öffentlichen Hinrichtungen aufzuhören, und verwies auch auf die hohe Zahl der Hinrichtungen, die Beschränkungen der Redefreiheit, der Diskriminierung ethnischer und religiöser Minderheiten und der Frauen.