Menschenrechte

Vereinten Nationen berichtet über Iran

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der Vollversammlung den Bericht der Besonderen Berichterstatterin über die Menschenrechtslage im Iran vorgelegt, der gemäß der UN-Resolution 34/23 erstellt worden war.Während seiner 33. Sitzung hatte der Menschenrechtsrat Frau Asma Jahangir zur Besonderen Berichterstatterin über die Lage der Menschenrechte im Iran ernannt. Der vorliegende Bericht umreißt ihre Tätigkeit seit der Vorlage ihres ersten Berichts vor dem Rat (A/HRC/34/65), untersucht die laufenden Angelegenheiten und beschreibt einige der neuesten Entwicklungen auf dem Felde der Menschenrechte des Landes.

Bemerkenswerterweise hat unlängst Frau Maryam Rajavi, die gewählte Präsidentin des Nationalen Widerstandsrates des Iran, in ihrer Rede zum Gedenken an das Massaker an politischen Gefangenen, das im Jahre 1988 im Iran verübt wurde, festgestellt: „Es ist von wesentlicher Bedeutung, daß der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen diesen Fall vor den Internationalen Strafgerichtshof bringt, um die Verfolgung der Anführer des Regimes und der für das Massaker Verantwortlichen zu ermöglichen. Die Art, wie die internationale Gemeinschaft sich mit diesem Völkermord, diesem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, befaßt, stellt eine Prüfung des Maßes dar, dem folgend sie den Prinzipien der Menschenrechte die Treue hält.“Es folgen Auszüge aus diesem Bericht und die Partien, in denen die Menschenrechtsverletzungen, insbesondere das im Jahre 1988 an politischen Gefangenen – von denen die meisten Mitglieder bzw. Freunde der PMOI/MEK waren - verübte Massaker untersucht werden. Wir haben jedem wiedergegebenen Artikel eine Überschrift gegeben, um das Thema jedes Absatzes klar zu machen; diese Überschriften gehören nicht zu dem Hauptbericht.
Verantwortlich:11. In der Zeit, in der die Kandidaten registriert wurden, unterbreiteten insgesamt 1 636 Personen, darunter 137 Frauen, ihre Namen als Kandidaten für das Amt des Präsidenten. Doch im April gab der Wächterrat – ein Gremium von sechs Geistlichen, die vom Höchsten Führer ernannt werden und mit der Aufsicht über den Wahlprozeß und der Auswahl der Kandidaten beauftragt sind, bekannt, es sei die Kandidatur von nur sechs Männern (0,37% der Bewerber) zugelassen worden. Darunter war Ebrahim Raisi, von dem berichtet wird, er habe einem Komitee angehört, das im Jahre 1988 die außergerichtliche Hinrichtung von tausenden politischer Gefangenen anordnete. Die Vertuschung der Verbrechen: 71. Im März besuchten Angehörige ein Massengrab in der Stadt Mashhad – in der Provinz Razavi Khorasan -, in dem bis zu 170 politische Gefangene bestattet worden sein sollen. Berichten zufolge entdeckten sie, daß das früher ebene Gelände mit Erdreich bedeckt worden war, wodurch über dem Grabe ein Hügel entstand. In der Mitte des Monats Mai arbeiteten, so wird berichtet, Bulldozer auf einer Baustelle, die sich direkt neben dem Massengrab in Ahvaz befindet – in einem öden Gelände, das 3 km östlich von dem „Behesht-Abad-Friedhof“ liegt, wo die sterblichen Überreste von mindestens 44 Menschen, die im Sommer 1988 ermordet worden sein sollen, vermutet werden. Berichte besagen, daß beabsichtigt wird, den Betonblock zu entfernen, der das Gelände des Grabes markiert, und es in eine Grünfläche oder ein Handelszentrum zu verwandeln. 
Eine überlebende Zeugin:72. In dem ersten Bericht, den die Besondere Bericht-erstatterin dem Menschenrechtsrat vorlegte, machte sie den Fall von Maryam Akbari Monfared zum Thema, der medizinische Behandlung entzogen worden und die mit dem Entzug des Rechts auf Besuch bedroht worden war, weil sie einen Brief veröffentlicht hatte, in dem sie die Untersuchung der Hinrichtungen des Jahres 1988 verlangte. Im Mai wurde ihr Ehemann zur Vernehmung in das Ministerium für Nachrichten und Sicherheit vorgeladen; man drohte ihm an, seine Frau werde mit einer Strafe von weiteren drei Jahren belegt, und sie werde in ein entlegenes Gefängnis in der Provinz Sistan und Beluchistan verlegt werden, wenn sie weiterhin offene Briefe über die Ereignisse des Jahres 1988 schreibe. 
Das Todeskomitee: 73. Zwischen Juli und August 1988 wurden Berichten zufolge tausende politischer Gefangener, Männer, Frauen und Jugendliche, hingerichtet – gemäß einer Fatwa des damaligen Höchsten Führers Ayatollah Khomeini. Es wurde ein Komitee gebildet, das aus drei Männern bestand und zu entscheiden hatte, wer hinzurichten sei. Nach den Berichten wurden die Leichen der Opfer in unkenntlichen Gräbern bestattet; ihre Angehörigen wurden über deren Ort nicht informiert. Diese Ereignisse – als Massaker des Jahres 1988 bekannt – sind offiziell niemals bestätigt worden. Im Januar 1989 äußerte sich der Besondere Vertreter des Menschenrechtsausschusses über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik des Iran, Herr Reynaldo Galindo Pohl, besorgt zu der „weltweiten Leugnung“ der Hinrichtungen und forderte die iranischen Behörden zu einer Ermittlung auf. Sie steht immer noch aus.
Eine historische Enthüllung: 74. Im August 2016 wurde die Tonbandaufnahme einer im Jahre 1988 veranstalteten Zusammenkunft hoher Staatsfunktionäre und Geistlicher veröffentlicht. Sie enthüllte die Namen der Funktionäre, die die Hinrichtungen durchgeführt und gerechtfertigt hatten, darunter den des jetzigen Justizministers, den eines jetzigen Richters an einem hohen Gericht, und den Namen des Leiters einer der größten religiösen Stiftungen des Landes und Kandidaten der Präsidentenwahl, die im Mai stattfinden soll. Nach der Veröffentlichung der Tonbandaufnahme räumten einige geistliche Würdenträger und der Leiter der Justiz ein, daß die Hinrichtungen stattgefunden hatten; sie rechtfertigten sie an einigen Beispielen. 
Neue Enthüllungen:70. Während des Berichts-Zeitraums empfing die Besondere Berichterstatterin weiterhin Nachrichten über die Mißhandlung, Einschüchterung und Verfolgung jener für die Menschenrechte Engagierten, die im Namen von Personen, welche während der 80er Jahre summarisch hingerichtet wurden bzw. die man gewaltsam verschwinden ließ, nach Wahrheit und Gerechtigkeit streben. 
Es werden weiterhin mittelalterliche Strafen verhängt:80. Im Juni gab der öffentliche, revolutionäre Ankläger in Qazvin, Ismail Sadeghi Niaraki, bekannt, von den 90 Personen, die während des Monats Ramadan wegen Essens in der Öffentlichkeit angeklagt worden seien, seien 20 zur Auspeitschung verurteilt worden; die Strafe sei vollstreckt worden.

Der Iran verurteilt Ali Taheri zum Tode

– Die Justiz des iranischen Regimes hat den politischen Gefangenen Mohammad Ali Taheri zum Tode verurteilt, hat sein Anwalt den Nachrichtenagenturen am Sonntag mitgeteilt.

Mahmoud Alizadeh Tabatabaei gab gegenüber The Associated Press an, dass das Gericht seinen Klienten zum Tode verurteilt habe wegen des Vorwurfs, „einen Kult gegründet zu haben“.
Der 61jährige Taheri wurde mehr als sechs Jahre lang in Teherans Evin Gefängnis in Einzelhaft gehalten.

In einer Eilaktion vom Juli hatte Amnesty International davor gewarnt, dass Herr Taheri die Todesstrafe zu erwarten hat.
In der Erklärung von Amnesty International heißt es: „Der Gefangene aus Gewissensgründen Mohammad Ali Taheri wird beschuldigt, ‚Verderbnis auf Erden zu verbreiten‘ (efsad-e felarz) durch die Bildung der spirituellen Gruppe Erfan-e Halgheh und seine Lehren in diesem Zusammenhang. Sein Prozess begann am 6. März vor dem Zweig 26 des Revolutionsgerichts in Teheran“.
„Es ist jetzt das dritte Mal, dass Mohammad Ali Taheri wegen der Anklage ‚Verderbnis auf Erden zu verbreiten‘ vor Gericht steht. Das erste Mal war 2011, als ein Revolutionsgericht in Teheran ihn zu fünf Jahren Gefängnis verurteilte für die „Beleidigung islamischer Heiligtümer“, gleichzeitig aber erklärte, es seien weitere Ermittlungen nötig, ehe es auf die „Verbreitung von Verderbnis auf Erden“ erkennen könne. 
In den darauffolgenden vier Jahren haben die Behörden ihn in Einzelhaft gehalten in der Sektion 2A des Evin Gefängnisses, wo er weiterhin einsitzt, unter dem Vorwand, dass Ermittlungen angestellt werden müssten. Die Zeit lief ab für sein Urteil zu fünf Jahren, die im Februar 2016 ihr Ende hätte finden sollen. Im letzten Augenblick wurde ihm aber 2015 der Prozess gemacht wegen des Vorwurfs ‚Verderbnis auf Erden zu verbreiten‘ und zum Tode verurteilt. Im Juni 2016 wurde er aber freigesprochen. Trotzdem wurde er nicht entlassen und Ende 2016 haben die Behörden ihn erneut ‚das Verbreiten von Verderbnis auf Erden‘ zur Last gelegt auf Grund der gleichen Aktivitäten, die dem Urteil von 2011 zugrunde lagen“.
Am Sonntag hat sich eine Gruppe von Anhängern Herrn Taheris vor dem „Revolutionsgericht“ versammelt, um gegen die Verhängung der Todesstrafe zu protestieren.
In den letzten Wochen haben die Behörden Dutzende seiner Anhänge interniert, die gegen die schlechte Behandlung von Herrn Taheri protestiert hatten.

Demo für politische Gefangene im Iran

Protest von Iranern am Brandenburger Tor – Die für das Massaker an 30.000 politischen Gefangenen im Iran Verantwortlichen verurteilen; Solidarität mit dem Hungerstreik politischer Gefangener in Gohardasht zeigen

Am Samstag, den 26. August 2017, protestierten Exiliraner, Menschenrechtsaktivisten und Vertreter des Nationalen Widerstandsrates Iran (NWRI) vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Ziel der Veranstaltung war der Aufruf an die Bundesregierung und die EU, einen aktiven Teil bei der Verfolgung der Verantwortlichen des Massakers von 1988 an 30.000 politischen Gefangenen im Iran im Rahmen der Gründung einer Faktenfindungskommission in den Vereinten Nationen zu übernehmen. Ferner appellierten die Demonstranten an die Bundesregierung, sich für die mehr als 20 politischen Gefangenen des Gohardasht-Gefängnisses einzusetzen, die wegen der dortigen Haftbedingungen in den Hungerstreik getreten sind.

An dem Massaker von 1988 – die meisten Opfer waren Anhänger und Sympathisanten der Volksmojahedin Iran (PMOI) – waren zahlreiche hochrangige Vertreter des iranischen Regimes beteiligt, unter anderen der bisherige und der jetzige Justizminister im Kabinett Rohani, die in den außergerichtlich agierenden Todeskomitees in Teheran und Dezful für die Hinrichtung der Gefangenen verantwortlich waren. Mit diesem Massenverbrechen wurde eine Fatwa des Gründers der Islamischen Republik, Ruhollah Chomeni, ausgeführt, der die Oppositionellen zu „Feinden Gottes“ erklärt hatte.

Die Gründung einer Faktenfindungskommision durch die UN ist ein wichtiger Schritt zur Gerechtigkeit für die Angehörigen der Opfer und ein großes Zeichen an das iranische Volk, welches die Taten von 1988 als unerträgliche Schande der iranischen Geschichte ansieht. Deutschland als Mitgliedsstaat der UN kann bei der Aufklärung des Falles und der Einleitung der Verfahren eine wichtige Rolle übernehmen.

Die Demonstranten wiesen auch auf die katastrophale Lage von Dutzenden politischen Gefangenen im Gohardasht-Gefängnis in Karaj (westlich von Teheran) hin. Dort wurde die Abteilung der politischen Gefangenen gestürmt und zahlreiche Gefangene in einen Hochsicherheitstrakt verschleppt, wo sie einer kompletten Kontrolle unterliegen, ihnen Besuch verwehrt und andere Schikanen auferlegt werden. Die Hungerstreikenden befinden sich nun seit fast einem Monat im Hungerstreik und einige Gefangene haben bereits schwere gesundheitliche Schäden erlitten. Aus Solidarität mit den Gefangenen traten viele Demonstranten symbolisch in einen eintägigen Hungerstreik ein.

Leo Dautzenberg, ehem. Vorstandsmitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte auf der Veranstaltung: „Was das iranische Regime tut ist ein feiges Verbrechen. Die Diktatur in Teheran ist schwach, von Krisen geschüttelt und vom Volk verhasst. Diese Schwäche will das Regime vertuschen, indem es den schutz- und wehrlosen politischen Gefangenen Gegenüber Stärke demonstrieren will.“

Die Demonstranten forderten von der Bundesregierung, ihrer Menschenrechtsbeauftragten und deutschen Menschenrechtsgruppen, die Aktionen des iranischen Regimes in Gohardasht zu verurteilen, ihre eindeutige Sympathie und Solidarität mit den Gefangenen auszudrücken sowie den iranischen Botschafter in Deutschland einzubestellen, um ihm den Protest der deutschen Regierung gegen das Verhalten der iranischen Behörden gegenüber den politischen Gefangenen auszudrücken.

Dringlicher Aufruf zum Handeln

Es ist zwanzig Tage her, daß mindestens 18 politische Gefangene im Gefängnis von Gohardasht bei Karaj, westlich von Teheran, in einen Hungerstreik getreten sind. Ihr Zustand wird als verheerend bezeichnet. Ihr Protest begann am 30. Juli nach einem bösartigen Überfall der Beamten auf die Insassen der Halle 12 in der Abteilung 4. Ihre Habseligkeiten und ihr Geld wurden ihnen gestohlen, und sie wurden in die Halle 10 dieser Abteilung gebracht, wo sie seitdem in unmenschlich rauer Umgebung gehalten werden. Sie fordern ihre Rückverlegung in die Halle 12 und die Rückgabe ihrer Habseligkeiten und ihres Geldes. Die Beamten zerbrachen den Häftlingen die Brillen, stahlen ihre Scheckkarten und verbrauchten ihren Kredit in dem Gefängnisladen.

Diese politischen Gefangenen – die meisten von ihnen können nicht gehen – leiden an Herz-, Lungen-, Nieren- und anderen Krankheiten. Viele von ihnen sind außerdem von chronischem Kopfschmerz und Nervenleiden betroffen, da die Behörden in der Anlage Störsignale installiert haben. Die Gefangenen leben ohne jede Medizin. Selbst die extrem teure Medikation, die außerhalb des Gefängnisses von ihren Angehörigen besorgt wird, konfiszieren oder stehlen die Gefängnisbeamten.

Diese im Hungerstreik befindlichen Häftlinge erleiden ständig Beschränkungen; man droht ihnen Verlegung in Einzelhaft und weitere Mißhandlung an. Die Häftlinge, die sich auf der Todesliste befinden, werden bedroht, man werde sie früher hinrichten, wenn sie ihren Hungerstreik fortsetzten.

In Halle 10 wurden Dutzende Rundum-Kameras sowie akustische Überwachungsanlagen installiert – zur Erhöhung des auf die Häftlinge ausgeübten Drucks, um sie vollständiger Kontrolle zu unterwerfen und um zu verhindern, daß Nachrichten über sie das Gefängnis verlassen.

Jene Häftlinge, die an Erkrankungen der Atemwege leiden, müssen erleben, wie sich während der sommerlichen Hitze ihr Gesundheitszustand durch das Fehlen von Belüftungsanlagen verschlechtert, während alle Fenster durch Metallplatten versperrt sind.

Der Mangel an dem hygienisch Erforderlichen – wie z. B. an Seife – hat unter den Häftlingen zur Ausbreitung von Hautkrankheiten geführt; hinzu kommt der Mangel an angemessener Kleidung.

Der iranische Widerstand ruft zur Sorge um das Leben dieser im Hungerstreik befindlichen politischen Gefangenen in Gohardasht auf und betont die Verantwortung des religiösen Faschismus, der den Iran beherrscht, für Schäden, die ihrer Gesundheit zugefügt werden. Er fordert die internationale Gemeinschaft, besonders den Hochkommissar der Vereinten Nationen für die Menschenrechte, den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und ihren Besonderen Berichterstatter zur Lage der Menschenrechte im Iran auf, umgehend zur Verbesserung ihrer Lebensumstände und zur Rettung ihres Lebens tätig zu werden. 

Iran:Todesstrafe für einen Teenager

NWRI – Mehrab Eyvazi, ein Jugendlicher, der im Alter von 17 mit neun anderen verhaftet worden war, wurde von einem Gericht des Regimes wegen Mordes zum Tode verurteilt. Nach Berichten wurde er in einer Polizeistation heftig geschlagen und erlitt Körperverletzungen. Zudem wurde ihm mit Vergewaltigung gedroht.

Herr Eyvazi war weniger als 18 Jahre alt zum Zeitpunkt seiner Festnahme, aber die Gerichtsmedizin bescheinigte ihm trotz seiner Minderjährigkeit einen [hinreichenden] „rationalen und geistigen Entwicklungsstand“[, um verantwortlich zu sein]. Das lieferte die Rechtfertigung für das Urteil auf Todesstrafe.

Ein Mitglied der Familie von Mehrab sagte in einem Interview dazu: „Mehrab wurde zusammen mit anderen zum Büro des Nachrichtendienstes (zur Internierung) gebracht, nachdem er verhaftet worden war. Über eine lange Zeit hin haben sie ihm nicht erlaubt, mit seiner Familie zu sprechen. Er hatte keinen Anwalt und wurde bei der Vernehmung so stark geschlagen, dass er sich nicht einmal mehr bewegen konnte“.

Diese informierte Quelle berichtete weiter: „Nachdem Mehrab Kontakt zu seiner Familie bekam, erzählte er, dass sie ihn sich nackt ausziehen ließen und zwangen, sich auf den Boden zu legen, während sie ihn mit einem Stock in erniedrigender Pose filmten, wobei sie ihm mit Vergewaltigung drohten.

Mehrab hat das dem Richter auch mitgeteilt und gesagt, dass das Geständnis erpresst worden sei, aber der Richter antwortete ihm, dass solche Sachen im islamischen System nicht vorkommen, und bezichtigte ihn damit implizit der Lüge.

Auch den Besuch in der Gerichtsmedizin hat Mehrab seinen Angehörigen gegenüber dargestellt  und wie sein geistiges Wachstum begutachtet wurde. Nach seinen Worten passierte das so: „Sie haben mir nur ein paar einfache Fragen über mich und meinen Fall gestellt wie: was hast du draußen gemacht, warum bist du nicht zum Lernen in die Schule gegangen. Dann kam ein anderer Arzt und hat mich nur von Kopf bis Fuß angeschaut, was weniger als eine Minute dauerte und so haben sie meinen rationalen und geistigen Entwicklungsstand diagnostiziert!““

Mehrabs „geistiger und rationaler Entwicklungsstand“ wurde von den Forensikern diagnostiziert, während bei anderen Teenagern, die in den gleichen Fall verwickelt und sogar älter als er waren,  ein fehlender rationaler und geistiger Entwicklungsstand diagnostiziert wurde.

Eyvazis Angehörige erläuterten, dass der Kläger ausgeführt habe, dass es keine Vergewaltigung gegeben habe und dass die Beschuldigungen durch ein Missverständnis entstanden seien. Er bekundete gegenüber dem Gericht seine Zustimmung und Verzeihung.

Derzeit haben drei der Angeklagten in diesem Fall einschließlich von Mehrab Eyvazi ein Todesurteil erhalten und befinden sich im Erwachsenengefängnis in Ardebil.