Hinrichtung von Minderjährigen

Hinrichtung von Minderjährigen

NWRI – Nach der staatlichen Nachrichtenagentur IRNA gab Abbas Jafari Dolatabadi, der Generalstaatsanwalt des Regimes in Teheran, am Mittwoch, den 8. Februar bekannt, auf der Grundlage des Strafgesetzbuches des Regimes habe er die Gerichte aufgefordert, Vergeltungsstrafen für zehn Verurteilte unter 18 Jahren aufzuheben; sechs seiner Aufforderungen seien akzeptiert worden.

Zuvor hatte Amnesty International bekanntgegeben, es seien zwischen 2005 und 2015 mindestens 73 Verurteilte, die in der Zeit ihres Delikts unter 18 Jahren alt waren, im Iran hingerichtet worden. Nach einem Bericht der UNO warten mindestens weitere 160 solcher Verurteilter auf ihre Hinrichtung.

Unlängst haben die UN auch berichtet, Hamid Ahmadi, der wegen eines Mordes, den er beging, als er 17 Jahre alt war, zum Tode verurteilt wurde, sei in die Einzelhaft des Lakan-Gefängnisses in Rasht verlegt worden, um am 11. Februar erhängt zu werden.

Auch gab Jafari Dolatabadi am Mittwoch bekannt, nach Artikel 302 des Islamischen Strafgesetzbuches des Regimes habe er in 17 Fällen von Vergeltungsurteilen Revision gefordert; infolgedessen seien drei Vergeltungsurteile aufgehoben worden.

Der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen und andere Menschenrechtsorganisationen haben die hohe Hinrichtungsrate des Iran wiederholt kritisiert. Als einer der Gründe der hohen Hinrichtungsrate wurde die Verhängung der Todesstrafe wegen Drogenhandels genannt.

Der Generalanwalt des iranischen Regimes, Mohammad Jafar Montazeri, betonte unlängst, die Todesstrafe werde aus dem Buch des Regimes für Drogendelikte nicht gestrichen werden.

Zuvor hatte Mohammad Baher Olfat, der stellvertretende Leiter der Abteilung der Justiz des Regimes für Verbrechens-prävention, bekanntgegeben, die Hinrichtung von Drogenhändlern im Iran sei kein ‚Abschreckungsmittel’.