Amnesty International macht auf die Notlage eines im Iran inhaftierten Gewerkschafters aufmerksam
Ismail Abdi, Häftling aus Gewissensgründen und Generalsekretär der „Iran’s Teachers’ Trade Association (ITTA)“ (‚Lehrergewerkschaft des Iran’) beabsichtigt, am Internationalen Tag der Arbeit – dem 1. Mai – in den Hungerstreik zu treten, um gegen die Unterdrückung der Gewerkschaften zu protestieren; das erklärte Amnesty International am Dienstag in einem „Dringenden Handlungsaufruf“.
Herr Abdi, so erklärte die Menschenrechtsgruppe, wurde wegen Vorwürfen verurteilt, die sich auf seine friedliche Gewerkschaftsarbeit bezogen.
„Ismail (Esmail) Abdi wurde“ – so Amnesty International – „im Februar darüber in Kenntnis gesetzt, dass er von Abteilung 15 des Revolutionsgerichts in Teheran wegen ‚Verbreitung von Propaganda gegen das System’ und ‚Versammlung und Verschwörung zum Begehen von Verbrechen gegen die nationale Sicherheit’ zu sechs Jahren Haft verurteilt worden sei.
„Die Vorwürfe beziehen sich auf seine Gewerkschaftsarbeit – darunter friedliche Demonstrationen, die die Lehrer und Mitglieder der ITTA im Mai 2015 vor dem iranischen Parlament veranstalteten, um gegen die niedrigen Löhne, das niedrige Haushaltsbudget für Bildung und die Inhaftierung von Lehrern, die Mitglieder der Gewerkschaft seien, zu protestieren.“
„Sein Prozeß verstieß“ – so Amnesty International – „gegen die internationalen Prinzipien eines fairen Verfahrens; insbesondere wurde ihm während des gesamten Ermittlungsverfahrens der Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl verweigert; sein Anwalt erhielt vor dem Prozeß keinen Zugang zu der Gerichtsakte. Amnesty International versteht es so, dass die Verweigerung eines Anwalts seiner Wahl auf einer Bestimmung des neuen, 2015 in Kraft getretenen Prozessrechts für Strafprozesse beruhte, wonach Leuten, deren bestimmte Strafhandlungen wie z. B. solche, die auf die nationale Sicherheit bezogen sind, vorgeworfen werden, während des Ermittlungsverfahrens der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert wird. Nach dieser Bestimmung dürfen sie nur einen Anwalt wählen, dessen Name sich in einer Liste jener steht, die vom Leiter der Justiz gebilligt worden sind.“
Im April schrieb Herr Abdi einen offenen Brief, in dem er ankündigte, er werde am 1. Mai 2016 in den Hungerstreik eintreten, und feststellte: „Nach dem Beweismaterial, das den Urteilen gegen [mich] zu Grunde lag, könnten Sie sagen, dass sämtliche Bemühungen, die darauf gerichtet sind, ... das Leben und den Unterhalt von Lehrern und Arbeitern im Iran zu verbessern, als Angriffe auf die nationale Sicherheit betrachtet werden.“
Herr Abdi war daran gehindert worden, nach Armenien zu reisen, um sich ein Visum zu beantragen, das ihm die Teilnahme am „Siebenten Internationalen Bildungskongreß in Kanada“, Juli 2015, ermöglicht hätte.
Er wurde am 27. Juni 2015 verhaftet, nachdem er zum Büro des Staatsanwalts im Evin-Gefängnis gegangen war, um sich über das über ihn verhängte Reiseverbot zu informieren. Er wurde in die Einzelhaft der Abteilung 2A des Teheraner Evin-Gefängnisses verlegt, das die Revolutionsgarden (IRGC) verwalten, und mindestens 17 Tage lang – ohne Zugang zu seiner Familie oder einem Anwalt – verhört.
„Wenn sein neues Urteil“ – so schreibt Amnesty International – „in Kraft bleibt, muss er mit bis zu 16 Jahren Gefängnis rechnen. Das liegt an einer zur Bewährung ausgesetzten 10jährigen Haftstrafe, die er im Jahre 2011 aufgrund angeblicher Verstöße gegen die nationale Sicherheit erhielt, womit seine friedliche Gewerkschaftsarbeit gemeint war.“
„Vor seiner Verhaftung hatten Beamte des Geheimdienstes Ismail Abdi zu einigen Verhören vorgeladen und auf ihn dahingehend Druck ausgeübt, dass er die Position des Generalsekretärs der ITTA aufgebe und geplante landesweite Demonstrationen dieser Gewerkschaft – einer legalen Institution des Iran -, an deren Planung er mitgewirkt hatte, absage. Während dieser Verhöre warnten die Geheimagenten Ismail Abdi davor, mit internationalen Lehrergewerkschaften zusammenzukommen, und erklärten, seine Teilnahme an deren internationalen Versammlungen sei ‚eine rote Linie’.“