Presseerklärung und Rede von Philip Missfelder vom 29.11.2013 im Bundestag
Staatengemeinschaft sollte sich nicht alleine auf Zusicherungen Irans verlassen
Der Bundestag debattierte über das vorläufige Atomabkommen mit dem Iran. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die Besorgnisse Israels hinsichtlich des Genfer Abkommens über das iranische Atomprogramm sehr ernst.
Deshalb muss die Islamische Republik Iran jetzt die Gelegenheit nutzen, jeden Zweifel an ihrer Behauptung auszuräumen, die Urananreicherung diene ausschließlich der friedlichen Nutzung. Als eines der erdölreichsten Länder der Welt betont das Land bei jeder Gelegenheit, es brauche diese Atomanlagen zur Energiegewinnung. Diese Argumentation ist äußerst widersprüchlich.
Trotz des Kompromisses, den Iran mit den Vetomächten des UN-Sicherheitsrates und Deutschland gefunden hat, prägt die Feindschaft zu Amerika und zum jüdischen Staat Israel weiterhin das Denken der Teheraner Führung. So erklärte der oberste religiöse Führer des Irans, Ajatollah Ali Khamenei, noch während die Atomverhandlungen in Genf liefen, dass Israel seinen Untergang nicht vermeiden könne. Diese Aussagen stehen in einer langen Reihe von offiziellen iranischen Äußerungen, die von einer maßlosen Vernichtungsrhetorik gegenüber Israel geprägt sind.
Der Iran war in der Vergangenheit sehr geschickt darin, seine wahren Absichten zu verschleiern und die Welt zu täuschen. Deshalb darf die internationale Staatengemeinschaft nicht den Fehler machen, sich alleine auf seine Zusicherungen zu verlassen. In den kommenden Wochen und Monaten wird es darauf ankommen, dass die Einhaltung der Zusagen nachprüfbar ist. Der Iran darf nicht die Fähigkeit haben, sich nuklear zu bewaffnen. Daher muss der Druck auf den Iran aufrecht erhalten werden.“
Hintergrund:
Nach dem in Genf gefundenen Kompromiss muss der Iran die bislang gebauten Atomreaktoren zunächst nicht zurückbauen, sondern darf sie weiter betreiben. Das Uran darf aber nur zu einem geringen Prozentsatz angereichert werden, so dass es nicht waffenfähig ist. Das Abkommen gilt zunächst für ein halbes Jahr.