Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am Dienstag, den 19. Dezember ihre 64. Resolution gegen die im Iran begangenen Menschenrechtsverletzungen.
Frau Maryam Rajavi, die gewählte Präsidentin des Nationalen Widerstandsrates Iran, begrüßte die Resolution mit den Worten: „Gegenüber einem Regime, das Dutzende von Resolutionen der Vereinten Nationen gegen die ungemilderten Menschenrechts-verletzungen im Iran ignoriert hat, während seine höchsten Funktionäre sich damit brüsten, dass sie politische Gefangene massakriert haben, muss die internationale Gemeinschaft verbindliche Maßnahmen ergreifen, um die Verbrechen des Regimes künftig zu verhindern. Alle diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu der theokratischen Diktatur der Mullahs nützen unmittelbar Khameneis Revolutionsgarden (IRGC) und müssen von der Beendigung der Folter und der Hinrichtungen im Iran sowie dem Aufhören der Einmischung des Regimes in der Region abhängig gemacht werden. Solange es an einer entschiedenen Politik mangelt, werden im Iran die krassen Menschenrechtsverletzungen sowie der Export des Terrorismus, des Fundamentalismus und der Kriegstreiberei in der Region und in der Welt anhalten.“
Die Resolution fordert das iranische Regime auf, „einen Prozeß umfassender Rechenschaft über alle Fälle von ernsthaften Menschenrechtsverletzungen – einschließlich jener, in die die iranische Justiz und Sicherheitsagenturen verwickelt sind – in Angriff zu nehmen und ... der solchen Verbrechen folgenden Straflosigkeit ein Ende zu machen.“ Dazu betonte Frau Rajavi: „Das bezeichnendste Beispiel ernsthafter Menschenrechtsverletzungen im Iran ist das im Jahr 1988 an politischen Gefangenen verübte Massaker, in das alle geistlichen Funktionäre und besonders Ali Khamenei sowie die Justiz der Mullahs und die höchsten Beamten der Sicherheitsagenturen verwickelt waren. Sie versuchen, es zu rechtfertigen, und sind doch bisher von Verfolgung frei geblieben. Daher steht der internationalen Gemeinschaft die Bewährungsprobe bevor, dies gewaltige Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen und die Verantwortlichen zu verfolgen.“
Maryam Rajavi forderte die Vereinten Nationen zur Einsetzung einer Untersuchungskommission auf. Sie fuhr fort: „Es wäre der erste Schritt dahin, dass die Straflosigkeit der Verbrecher, die den Iran seit 38 Jahren beherrschen, beendet wird.“
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen brachte „angesichts der großen Häufigkeit, mit der die Todesstrafe auferlegt und vollstreckt wird – darunter an Jugendlichen und Personen, die in der Zeit ihres Delikts noch nicht 18 Jahre alt waren, und darunter wegen Verbrechen, die nicht zu den schwersten gehören, und dies auf der Grundlage von erzwungenen Geständnissen – ihre ernste Besorgnis zum Ausdruck“; sie forderte das iranische Regime auf, „die öffentlichen Hinrichtungen in der Rechtsprechung und im Vollzug aufzugeben“.
Ferner fordert die Resolution der Vollversammlung der Vereinten Nationen das iranische Regime auf, „die Folter sowie sonstige grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Bestrafung“ aufzugeben, ebenso „den verbreiteten, systematischen Gebrauch von willkürlicher Haft, besonders wenn ihm Ausländer und Personen mit zwei Staatsbürgerschaften unterworfen werden“; außerdem soll das Regime „die elenden Zustände in den Gefängnissen“ verändern und „die Vorenthaltung angemessener medizinischer Behandlung“ sowie die ernsten, verbreiteten Einschränkungen ... der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit offline und online“, die „Drangsalierung, Einschüchterung und Verfolgung der politischen Gegner, der für die Menschenrechte Engagierten, jener, die für die Rechte der Frauen und der Minoritäten eintreten, der Arbeiterführer, der für die Menschenrechte eintretenden Studenten, Akademiker, Filmemacher, Journalisten, Blogger, Benutzer und Verwalter der sozialen Medien, der in den Medien Tätigen, der religiösen Führer, der Künstler, der Rechtsanwälte und der Personen, die zu anerkannten oder nicht-anerkannten religiösen Minderheiten gehören und ihrer Angehörigen beenden“; es soll Abstand nehmen von „ungebührlich scharfen Urteilen, darunter der Todesstrafe und langjähriger Verbannung im Lande“, ebenso von gegen Personen, die „mit den Menschenrechts-Institutionen der Vereinten Nationen zusammenarbeiten“, gerichteten Repressalien, ferner von „allen Formen der Diskriminierung sowie von anderen Menschenrechtsverletzungen, die sich gegen Frauen und Mädchen und Personen, die zu religiösen, ethnischen, sprachlichen und sonstigen Minderheiten gehören“.