Menschenrechtsverletzungen im Iran

Menschenrechtsverletzungen im Iran

Maryam Rajavi fordert die Vereinten Nationen auf, zur Ermittlung des im Jahre 1988 im Iran begangenen Massakers ein Komitee einzusetzen, um die verantwortlichen Funktionäre zu verfolgen und zu bestrafen


Frau Maryam Rajavi, die gewählte Präsidentin des Nationalen Widerstandsrates Iran, begrüßte die 64. Resolution der Vereinten Nationen, in der die im Iran begangenen Menschenrechtsverletzungen verurteilt werden; sie war wenige Stunden zuvor vom Dritten Ausschuss der Vereinten Nationen beschlossen worden. Frau Rajavi erklärte: „Für die internationale Gemeinschaft und besonders den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist die Zeit gekommen, gegen den religiösen Faschismus, der den Iran beherrscht, wegen der dort systematisch begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen wirksame, praktische Maßnahmen zu ergreifen, besonders wegen der willkürlichen, massenhaften Hinrichtungen.“Zu der von der Resolution an das iranische Regime gerichteten Aufforderung, „in bezug auf alle ernsten Menschenrechts-verletzungen, darunter jene, in die die iranische Justiz und die Geheimdienste verwickelt sind, einen Prozess umfassender Rechenschaft zu veranstalten, damit ... diese Verstöße nicht länger straflos bleiben,“ betonte Frau Rajavi: „Das schwerste Beispiel ernster Menschenrechts-verletzungen im Iran ist das im Jahr 1988 durchgeführte Massaker an politischen Gefangenen, an dem alle Agenturen des religiösen Regimes, alle Funktionäre, darunter Ali Khamenei, der Präsident, die Justiz, das Parlament der Mullahs sowie die höchsten Funktionäre der Sicherheits- und Geheimdienstorgane beteiligt waren. Sie versuchen, es zu rechtfertigen, und sind bisher ungestraft geblieben. Daher steht der internationalen Gemeinschaft eine große Prüfung vor Augen – die Untersuchung dieses gewaltigen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und die Verfolgung der dafür Verantwortlichen.“Frau Rajavi verwies auch auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte im Iran, die ihrerseits eine umfassende, unabhängige Untersuchung des 1988 im Iran an politischen Gefangenen begangenen Massakers gefordert hatten; sie rief die Vereinten Nationen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf und fuhr fort: „Es wäre der erste Schritt, die Straflosigkeit jener Verbrecher zu beenden, die den Iran seit 38 Jahren beherrschen.“
Der Dritte Ausschuss der Vereinten Nationen bringt „angesichts der alarmierend großen Häufigkeit, mit der die Todesstrafe auferlegt und durchgeführt wird, seine ernste Besorgnis zum Ausdruck ... darunter die Sorge darüber, dass Minderjährigen und Personen, die in der Zeit ihres Delikts jünger als 18 Jahre alt waren, die Todesstrafe auferlegt wird, außerdem über die Hinrichtungen, mit denen Verbrechen geahndet werden, die nicht als die schwersten angesehen werden können, und dies auf der Grundlage erzwungener Geständnisse“; er fordert das iranische Regime auf, „die öffentlichen Hinrichtungen in der Rechtsprechung und im Vollzug aufzugeben“. Ferner fordert die Resolution das iranische Regime auf, „in der Rechtsprechung und im Vollzug sicherzustellen, dass niemand der Folter oder sonstiger grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Bestrafung unterworfen wird“; sie verlangt, „die verbreitete, systematische Praxis willkürlicher Haft aufzugeben, die sich vor allem gegen Ausländer und Personen mit zwei Staatsbürgerschafen richtet, sowie in Rechtsprechung und Praxis die Prozessgarantien einzuhalten, die faire Verfahren sicherstellen“. Außerdem ruft die Resolution das iranische Regime auf, „sich der erbärmlichen Zustände in den Gefängnissen anzunehmen, die Verweigerung des Zugangs zu adäquater medizinischer Behandlung  aufzugeben, damit die Häftlinge von der damit verbundenen Lebensgefahr befreit werden;“ „in Rechtsprechung und Praxis die verbreiteten schweren Beschränkungen der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit aufzugeben – sowohl offline als auch online;“ „die Misshandlung, Einschüchterung und Verfolgung politischer Gegner: der Menschenrechtsanwälte, der für die Rechte der Frauen und Minderheiten Engagierten, der Arbeiterführer, der Akademiker, Filmemacher, Blogger, der Benutzer und Verwalter sozialer Netzwerke, führender Geistlicher, der Künstler, der Anwälte und der Personen samt ihren Angehörigen, die zu anerkannten oder nicht anerkannten religiösen Minderheiten gehören, aufzugeben;“ „jene Personen freizulassen, die sich wegen legitimer Ausübung ihrer Rechte in willkürlicher Haft befinden;“ „die Revision unziemlich harter Urteile zu prüfen, darunter die des Todesurteils und der Verurteilung zu langjährigem Exil, wenn diese Urteile sich gegen den Gebrauch fundamentaler Freiheiten richteten, sowie Repressalien gegen jene Personen aufzugeben, die mit den Menschenrechtsorganen der Vereinten Nationen zusammen-arbeiten,“ endlich „in Rechtsprechung und Praxis gegen Frauen und Mädchen sowie gegen Personen, die zu religiösen, ethnischen, sprachlichen oder sonstigen Minderheiten gehören,  gerichtete Diskriminierung und andere Menschenrechts-verletzungen jeglicher Art aufzugeben.“