Amnesty International

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Amnesty International erklärte am Donnerstag: „Die iranischen Behörden müssen sofort und bedingungslos Maryam Akbari Monfared entlassen, ihr außerhalb des Gefängnisses sofortigen und dauerhaften Zugang zu der von ihr benötigten ärztlichen Versorgung gewähren und sie vor Folter und sonstiger Mißhandlung (auf welche auch die Vorenthaltung medizinischer Versorgung hinausläuft) schützen.

Ferner drängt Amnesty International die iranischen Behörden, die Drangsalierung und Verfolgung von Angehörigen der Opfer der Massenhinrichtungen des Jahres 1988 zu beenden und ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu respektieren, wozu auch eine gründliche, wirksame und unabhängige Ermittlung gehört, damit die Verantwortlichen in fairen Verfahren ohne Anwendung der Todesstrafe vor Gericht gestellt werden.“


DRINGENDE AKTION

EINER GEFANGENEN
WIRD ÄRZTLICHE BEHANDLUNG VERWEIGERT,
WEIL SIE EINE BESCHWERDE GESCHRIEBEN HAT

Der aus Gewissensgründen inhaftierten Maryam Akbari Monfared, die im Evin-Gefängnis in Teheran eine fünfzehnjährige Haftstrafe verbüßt, wird der Zugang zu ärztlicher Behandlung verweigert. Sie sieht sich Repressalien ausgesetzt, nachdem sie eine formelle Beschwerde geschrieben hat, in der sie um eine offizielle Ermittlung der im Sommer 1988 an politischen Gefangenen, darunter ihren Geschwistern, begangenen Massenmorde ersucht.

Iranische Funktionäre lehnen es ab, die aus Gewissensgründen inhaftierte Maryam Akbari Monfared zu verabredeten Arztterminen, bei denen ihre rheumatische Arthritis und die Erkrankung ihres Adamsapfels behandelt werden sollen, aus dem Gefängnis hinauszubringen. Der Ankläger (dadyar) des Evin-Gefängnisses sagte am 24. Oktober ihren Angehörigen, es seien Arzttermine gestrichen worden, weil sie „unverschämt“ (por-rou) geworden sei.

Dieser Kommentar war die Antwort auf eine von Maryam Akbari Monfared am 18. Oktober im Gefängnis verfaßte formelle Beschwerde, mit der sie um eine offizielle Ermittlung der im 1988 erfolgten Massenhinrichtung von schätzungsweise 5000 politischen Gefangenen, darunter ihrem Bruder und ihrer Schwester, bat; außerdem forderte sie zur Auskunft über die Orte, an denen sich Massengräber befinden, und über die Identität der Verantwortlichen auf. Der Verweigerung des Zugangs zu ärztlicher Behandlung waren andere Repressalien vorausgegangen, darunter eine Anordnung des Ankläger-Büros, Besuche von ihren Angehörigen zu unterbinden, und Drohungen mit weiteren Anschuldigungen.

Maryam Akbari Monfared wurde am frühen Morgen des 31. Dezember 2009 verhaftet. In den folgenden fünf Monaten blieb ihre Familie ohne Kenntnis ihres Schicksals und Aufenthalts. Im Mai 2010 erschien sie vor einem Revolutionsgericht in Teheran; dort wurde sie aufgrund verschiedener Anklagepunkte, darunter „Feindschaft gegen Gott“ (moharebeh) durch Mitgliedschaft in der verbotenen Oppositionsgruppe, die als „Organisation der Volksmojahedin des Iran (PMOI)“ bekannt ist, zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das gerichtliche Verfahren war in ihrem Fall sehr unfair. Ihre Überführung geschah lediglich aufgrund der Tatsache, daß sie ihre Geschwister – Mitglieder der PMOI – angerufen und sie einmal in der Nähe des von der PMOI verwalteten Lagers Ashraf im Irak besucht hatte. Während der ersten 43 Tage nach ihrer Verhaftung wurde sie in Einzelhaft gehalten; dort durchlief sie intensive Vernehmungen; ein Anwalt wurde ihr während der ganzen Zeit verweigert. Ihren Pflichtverteidiger sah sie zum ersten Mal während des Prozesses, der auf eine einzige kurze Sitzung beschränkt war. Ein Urteil mit Begründung, das die Beweismittel und die zum Urteil führende Argumentation enthalten hätte, wurde ihr niemals ausgehändigt. Der Ehemann von Maryam Akbari Monfared sagte, während des Prozesses habe der Richter zu ihr gesagt, sie müsse bezahlen für die Arbeit ihres Bruders und ihrer Schwester, die der PMOI gegolten hätte. Ihre Berufungen wurden summarisch verworfen – ohne Begründung.