Amnesty International: Im Iran halten Folter und Hinrichtung an
Die iranischen Behörden haben „das Recht auf freie Meinung und Versammlung erheblich eingeschränkt; sie verhaften Journalisten, Menschenrechtsanwälte, Gewerkschafter und andere, die Dissens äußern, wegen vager Schuldvorwürfe“; das erklärt Amnesty International in seinem Jahresbericht zu den Menschenrechtsverletzungen im Iran.
„Folter und andere Mißhandlungen der Häftlinge sind allgemein an der Tagesordnung geblieben und nicht bestraft worden; die Haftbedingungen waren bedrückend. Unfaire Gerichtsverfahren blieben an der Tagesordnung; in manchen Fällen führten sie zu Todesurteilen.“
„Die Frauen und Mitglieder ethnischer und religiöser Minoritäten sahen sich im Recht und im praktischen Leben schwerer Diskriminierung ausgesetzt. Die Behörden machten Gebrauch von grausamen Strafen, darunter Blendung, Amputierung und Auspeitschung. Die Gerichte verhängten wegen einer Reihe von Verbrechen die Todesstrafe; viele Häftlinge, darunter mindestens vier jugendliche, wurden hingerichtet.“
Den in Untersuchungshaft Befindlichen sowie den verurteilten Häftlingen wurde angemessene medizinische Behandlung vorenthalten. In manchen Fällen enthielten die Behörden den Häftlingen verschriebene Medikamente vor, um sie zu bestrafen, oder sie verweigerten die Ausführung ärztlicher Anweisungen, daß Häftlinge ins Krankenhaus einzuliefern seien. Auch unterwarfen die Behörden häufig Häftlinge längerer Einzelhaft, was auf Folter hinausläuft.
„Die Häftlinge wurden in erheblich überfüllten Gefängnissen in gesundheitsgefährdenden Zuständen festgehalten. Sie wurden unzureichend ernährt und extremen Temperaturen ausgesetzt. Davon waren Häftlinge im Dizel-Abad-Gefängnis in Kermanshah, im Adel-Abad-Gefängnis in Shiraz, im Gharchak-Gefängnis in Varamin und im Vakilabad-Gefängnis in Mashhad betroffen. Nach Auskunft einiger ehemaliger Häftlinge wurden im Zentralgefängnis von Tabriz zwischen 700 und 800 Häftlinge in drei kaum belüfteten, ungesunden Zellen gehalten – mit Zugang zu nur 10 Toiletten.“
„Weiterhin verhängten die Gerichte Strafen, die gegen das Gebot zum Ausschluß von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen verstießen; und die Behörden befolgten diese Urteile. Die Strafen wurden manchmal öffentlich ausgeführt – darunter Auspeitschung, Blendung und Amputation. Am 3. März blendeten die Behörden in Karaj vorsätzlich das linke Auge eines Mannes, nachdem ein Gericht ihn zur „Vergeltung nach dem Talionsprinzip“ (qesas) verurteilt hatte; er hatte einem anderen Mann Säure ins Gesicht gespritzt. Auch am rechten Auge wurde er geblendet.“
In dem Bericht von Amnesty International heißt es: „Die Behörden machten weiterhin umfassend von der Todesstrafe Gebrauch; sie führten zahlreiche Hinrichtungen durch, darunter solche von jugendlichen Delinquenten. Einige Hinrichtungen wurden in der Öffentlichkeit durchgeführt.“